AGB Mitsegeln
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
1.1
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der Firma Segelwind.ch, in Oberglatt, ein Vertrag zustande.
1.2
Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Dies kommt speziell bei individuellen Gruppentörns zum Tragen.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Diese Bedingungen gelten für Einzelbucher auf Mitsegel-Angeboten wie auch für individuelle Gruppentörns.
2.2
Vertragsgegenstand ist die gemäss Prospektausschreibung/Publikation auf der Website gebuchte Reise. Nicht Vertragsgegenstand sind das eventuell genannte Schiff, der namentlich erwähnte Skipper, sowie die Reiseroute oder darin genannte Ziele.
2.3
Das gebuchte Reisedatum, Revier und die Reisedauer sind Vertragsgegenstand. Damit ist in erster Linie die Unterkunft auf einer Yacht garantiert. Die Beförderung damit kann insbesondere wegen gefährlichen Wind- und Wetterverhältnissen oder plötzlichen technischen Problemen eingestellt werden. Sofern die Yacht weiter als Unterkunft benutzt werden kann, sind Ersatzansprüche wegen Nicht-Beförderung ausgeschlossen.
2.4
Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab. In diesem Falle gelten deren eigene Vertragsbedingungen und Segelwind.ch ist nicht ihre Vertragspartei. Flug-, Hotel- und Transferbuchungen, die bei Segelwind.ch getätigt werden, insbesondere auch solche, die direkt in Zusammenhang mit dem Törnangebot auf der Website als Zusatzleistungen gebucht werden können, sind in jedem Fall Einzelleistungen von Dritten. Mit der Buchung akzeptieren Sie die entsprechenden Bedingungen. Diese sind bei den jeweiligen Dritt-Anbietern einzusehen und auf Anfrage bei Segelwind.ch erhältlich.
3. Teilnahmebedingungen
3.1
Segelwind.ch, der Kapitän, ein Vertreter von Segelwind.ch oder des Kapitäns hat aus wichtigen Gründen das Recht, Passagiere von der Beförderung auszuschliessen oder in irgendeinem Hafen ausschiffen zu lassen. Passagiere unterstehen an Bord des Schiffes der Bordgewalt des Kapitäns.
3.2
Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selber verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen bei Ihrem Hausarzt zu überprüfen.
3.3
Falls einzelnen Crewmitgliedern vor Ort die Seefahrt in dem gebuchten Gewässer von lokalen Organen untersagt werden sollte, berechtigt dies nicht zu Ersatzansprüchen.
3.4
Passagiere, welche illegale Drogen auf dem Schiff konsumieren oder bei sich tragen, werden umgehend von Bord verwiesen. Andernfalls gefährden sie die ordentliche Durchführung der Reise, da allenfalls der verantwortliche Kapitän durch die Behörden inhaftiert und/oder das Schiff an der Weiterfahrt gehindert werden kann.
3.5
Mitreisende auf einem Segeltörn sollten über eine gute körperliche Verfassung verfügen. Passagiere mit schweren medizinischen Problemen, welche im Voraus bekannt sind, können nur in vorheriger Absprache mit und dem Einverständnis von Segelwind.ch an einer Segelreise teilnehmen.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Die Preise und Leistungen ersehen Sie aus der Website. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die Bestätigungen/Rechnungen werden per E-Mail und nur auf Verlangen per Post mit Einzahlungsschein versandt.
4.2
Bei der Buchung eines definitiven Angebotes ist grundsätzlich der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Bei frühzeitiger Buchung wird der Gesamtbetrag in der Regel in eine Anzahlung und eine Restzahlung aufgeteilt.
4.3
Bei der Buchung eines bedingten Angebotes ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises innert 10 Tagen fällig. Die Restzahlung ist zahlbar nach Erhalt der Bestätigung über die Durchführung des Törns mit der definitiven Rechnung.
4.4
Bei individuellen Gruppentörns wird der buchenden Person, „Gruppenchef“ und unser Vertragspartner, der Totalbetrag der Yacht inkl. Skipper in Rechnung gestellt. Diese muss gemäss den Bedingungen bezahlt werden und darf nicht an die Mitsegler zur individuellen Zahlung an Segelwind.ch aufgeteilt werden. Die Verrechnung an die Mitsegler muss durch den „Gruppenchef“ erfolgen. Weiter ist er verpflichtet, bis spätestens 2 Wochen vor Törnbeginn alle Personalien der Crewmitglieder an Segelwind.ch zu übergeben. Sofern die Daten bis dahin nicht bei Segelwind.ch eingegangen sind, übernimmt Segelwind.ch keine Gewährleistung für die rechtzeitige Erteilung der unbedingt erforderlichen behördlichen Genehmigung und damit für den pünktlichen Törnbeginn.
4.5
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Treibstoffzuschläge), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dergleichen können die Zusatzkosten auch nach der Rechnungsstellung noch an den Kunden übertragen werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten.
4.6
Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach der vollständigen Bezahlung des Arrangements und allfälliger Zuschläge ca. 10 Tage vor Reiseantritt.
5 Annullation, Umbuchungen und No-Show
5.1
Von Segelwind.ch veranstaltete Mitsegel-Reisen können definitive Angebote ohne oder bedingte Angebote mit Mindestteilnehmerzahl sein. Der Status eines Angebots ist jeweils auf der Website ersichtlich.
5.2
Beteiligen sich an einem bedingten Angebot zu wenige Teilnehmer/innen, wird der Törn spätestens 4 Wochen vor dem festgelegten Startdatum abgesagt. In diesem Fall wird Segelwind.ch Ihnen nach Möglichkeit einen Aufpreis für die Durchführung der Reise mit weniger Teilnehmern als der Mindestzahl bekannt geben oder ein Alternativprogramm offerieren. Bereits gebuchte Zusatzleistungen, insbesondere Fluganreisen, werden jedoch nicht rückerstattet, wenn eine bedingte Reise nicht durchgeführt oder wenn auf das Alternativangebot verzichtet wird.
5.3
Sobald die Durchführung des Törns feststeht, spätestens jedoch 4 Wochen vor Törnbeginn, erhalten Sie die definitive Rechnung mit dem Restbetrag. Sollte die definitive Rechnung z.B. wegen einem Anstieg der Beförderungskosten mehr als 10% über dem vertraglich festgelegten Preis liegen, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und erhalten den bereits bezahlten Betrag zurück.
5.4
Liegen besondere Umstände vor, die Segelwind.ch zu einer Absage eines definitiven Segeltörns zwingen, wird Segelwind.ch Ihnen nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm offerieren. Verzichten Sie auf die vorgeschlagene Alternative, erstattet Segelwind.ch Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik, Epidemien und Pandemien sowie Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse und zur Sicherheit der Reiseteilnehmenden auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. In diesen Fällen wird versucht, eine Ersatz-Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Eine Rückerstattung der bezahlten Beträge ist in solchen Fällen nicht möglich.
Zusatzleistungen, insbesondere Fluganreisen, werden in keinem Fall rückerstattet.
5.5
Bis zum Erhalt der Bestätigung über die Durchführung können Sie Ihre Buchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- stornieren. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.
5.6
Die Annullationsgebühren betragen
- 50% des Rechnungsbetrages bei einem Rücktritt von 59 bis 30 Tagen vor Reisebeginn
- 75% des Rechnungsbetrages bei einem Rücktritt von 29 bis 15 Tagen vor Reisebeginn
- 100% des Rechnungsbetrages bei einem Rücktritt von 14 bis 0 Tagen vor Reisebeginn
5.7
Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, werden aber in Einzelfällen getätigt.
5.8
Bei Annullationen und Umbuchungen erheben wir immer eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.
5.9
Sie haben immer die Möglichkeit, Ihre Buchung auf eine Ersatzperson zu übertragen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person.
5.10
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
5.11
Die Annullationsbedingungen für Flug-, Bahn- und Fährreisen sowie eventuelle Anschlussferien richten sich nach den jeweiligen Transportunternehmen resp. Reiseveranstaltern.
5.12
Individuelle Gruppentörns, für welche eine ganze Yacht mit Skipper gebucht wurde, können grundsätzlich nicht annulliert werden. Es wird auf jeden Fall der gesamte Rechnungsbetrag vom Vertreter der Gruppe, welcher als Vertragspartner auftritt, eingefordert.
6 Haftung
6.1
Schadenersatzansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, sowie wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns, respektive durch unseren Skipper oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
6.2
Segelwind.ch lehnt jede Haftung ab, sofern diese nicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Eine Berufsskipper-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5'000'000.- ist vorhanden. Für die gemieteten Yachten ist eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung seitens der Chartergesellschaft obligatorisch.
6.3
Schäden, die vom Törn-Teilnehmer durch Nicht-Beachten der Anweisungen des Skippers, speziell durch unsachgemässe Handhabung trotz Instruktion des Skippers, oder durch das Fehlen einer zumutbaren sachgemässen Handhabung oder mangelnder Sorgfalt verursacht wurde, können diesem angelastet werden.
Oft ist es möglich, den entstandenen Schaden bei der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers anzumelden, sofern eine solche Versicherung vorhanden ist. Der Skipper ist angehalten, Instruktionen zu geben und die sachgemässe Handhabung zu überwachen.
7 Versicherung
7.1
Eine Annullationskosten-/SOS-Schutz-Versicherung kann über Segelwind.ch abgeschlossen werden, ist jedoch im Reisepreis nicht inbegriffen. Versichert sind die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten sowie die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise infolge Krankheit, Unfall oder Tod des Teilnehmers oder einer nahestehenden Person (gemäss Vertragsbedingungen der Versicherung).
7.2
Sind Sie bereits im Besitz einer solchen Versicherung, müssen Sie dies bei der Anmeldung angeben. Sie haften in diesem Fall persönlich für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.
7.3
Klären Sie mit Ihrer privaten Versicherung und Krankenkasse allfällige Zusatzversicherungen für Unfall und Krankheit ab. Eine Reisegepäckversicherung kann ebenfalls via Segelwind.ch abgeschlossen werden.
8 Schiffsordnung
8.1
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des Törns erklären wird. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Der Skipper bemüht sich, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu vermitteln und ist Ihr Ansprechpartner für irgendwelche Probleme an Bord.
9 Programmänderungen
9.1
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungsträger und Zeiten). Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.
10 Beanstandungen
10.1
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, vom Skipper, der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Oberglatt ZH.
Segelwind.ch, Oberglatt, 01. März 2020
1.1
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der Firma Segelwind.ch, in Oberglatt, ein Vertrag zustande.
1.2
Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Dies kommt speziell bei individuellen Gruppentörns zum Tragen.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Diese Bedingungen gelten für Einzelbucher auf Mitsegel-Angeboten wie auch für individuelle Gruppentörns.
2.2
Vertragsgegenstand ist die gemäss Prospektausschreibung/Publikation auf der Website gebuchte Reise. Nicht Vertragsgegenstand sind das eventuell genannte Schiff, der namentlich erwähnte Skipper, sowie die Reiseroute oder darin genannte Ziele.
2.3
Das gebuchte Reisedatum, Revier und die Reisedauer sind Vertragsgegenstand. Damit ist in erster Linie die Unterkunft auf einer Yacht garantiert. Die Beförderung damit kann insbesondere wegen gefährlichen Wind- und Wetterverhältnissen oder plötzlichen technischen Problemen eingestellt werden. Sofern die Yacht weiter als Unterkunft benutzt werden kann, sind Ersatzansprüche wegen Nicht-Beförderung ausgeschlossen.
2.4
Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab. In diesem Falle gelten deren eigene Vertragsbedingungen und Segelwind.ch ist nicht ihre Vertragspartei. Flug-, Hotel- und Transferbuchungen, die bei Segelwind.ch getätigt werden, insbesondere auch solche, die direkt in Zusammenhang mit dem Törnangebot auf der Website als Zusatzleistungen gebucht werden können, sind in jedem Fall Einzelleistungen von Dritten. Mit der Buchung akzeptieren Sie die entsprechenden Bedingungen. Diese sind bei den jeweiligen Dritt-Anbietern einzusehen und auf Anfrage bei Segelwind.ch erhältlich.
3. Teilnahmebedingungen
3.1
Segelwind.ch, der Kapitän, ein Vertreter von Segelwind.ch oder des Kapitäns hat aus wichtigen Gründen das Recht, Passagiere von der Beförderung auszuschliessen oder in irgendeinem Hafen ausschiffen zu lassen. Passagiere unterstehen an Bord des Schiffes der Bordgewalt des Kapitäns.
3.2
Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selber verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen bei Ihrem Hausarzt zu überprüfen.
3.3
Falls einzelnen Crewmitgliedern vor Ort die Seefahrt in dem gebuchten Gewässer von lokalen Organen untersagt werden sollte, berechtigt dies nicht zu Ersatzansprüchen.
3.4
Passagiere, welche illegale Drogen auf dem Schiff konsumieren oder bei sich tragen, werden umgehend von Bord verwiesen. Andernfalls gefährden sie die ordentliche Durchführung der Reise, da allenfalls der verantwortliche Kapitän durch die Behörden inhaftiert und/oder das Schiff an der Weiterfahrt gehindert werden kann.
3.5
Mitreisende auf einem Segeltörn sollten über eine gute körperliche Verfassung verfügen. Passagiere mit schweren medizinischen Problemen, welche im Voraus bekannt sind, können nur in vorheriger Absprache mit und dem Einverständnis von Segelwind.ch an einer Segelreise teilnehmen.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Die Preise und Leistungen ersehen Sie aus der Website. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die Bestätigungen/Rechnungen werden per E-Mail und nur auf Verlangen per Post mit Einzahlungsschein versandt.
4.2
Bei der Buchung eines definitiven Angebotes ist grundsätzlich der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Bei frühzeitiger Buchung wird der Gesamtbetrag in der Regel in eine Anzahlung und eine Restzahlung aufgeteilt.
4.3
Bei der Buchung eines bedingten Angebotes ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises innert 10 Tagen fällig. Die Restzahlung ist zahlbar nach Erhalt der Bestätigung über die Durchführung des Törns mit der definitiven Rechnung.
4.4
Bei individuellen Gruppentörns wird der buchenden Person, „Gruppenchef“ und unser Vertragspartner, der Totalbetrag der Yacht inkl. Skipper in Rechnung gestellt. Diese muss gemäss den Bedingungen bezahlt werden und darf nicht an die Mitsegler zur individuellen Zahlung an Segelwind.ch aufgeteilt werden. Die Verrechnung an die Mitsegler muss durch den „Gruppenchef“ erfolgen. Weiter ist er verpflichtet, bis spätestens 2 Wochen vor Törnbeginn alle Personalien der Crewmitglieder an Segelwind.ch zu übergeben. Sofern die Daten bis dahin nicht bei Segelwind.ch eingegangen sind, übernimmt Segelwind.ch keine Gewährleistung für die rechtzeitige Erteilung der unbedingt erforderlichen behördlichen Genehmigung und damit für den pünktlichen Törnbeginn.
4.5
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Treibstoffzuschläge), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dergleichen können die Zusatzkosten auch nach der Rechnungsstellung noch an den Kunden übertragen werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten.
4.6
Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach der vollständigen Bezahlung des Arrangements und allfälliger Zuschläge ca. 10 Tage vor Reiseantritt.
5 Annullation, Umbuchungen und No-Show
5.1
Von Segelwind.ch veranstaltete Mitsegel-Reisen können definitive Angebote ohne oder bedingte Angebote mit Mindestteilnehmerzahl sein. Der Status eines Angebots ist jeweils auf der Website ersichtlich.
5.2
Beteiligen sich an einem bedingten Angebot zu wenige Teilnehmer/innen, wird der Törn spätestens 4 Wochen vor dem festgelegten Startdatum abgesagt. In diesem Fall wird Segelwind.ch Ihnen nach Möglichkeit einen Aufpreis für die Durchführung der Reise mit weniger Teilnehmern als der Mindestzahl bekannt geben oder ein Alternativprogramm offerieren. Bereits gebuchte Zusatzleistungen, insbesondere Fluganreisen, werden jedoch nicht rückerstattet, wenn eine bedingte Reise nicht durchgeführt oder wenn auf das Alternativangebot verzichtet wird.
5.3
Sobald die Durchführung des Törns feststeht, spätestens jedoch 4 Wochen vor Törnbeginn, erhalten Sie die definitive Rechnung mit dem Restbetrag. Sollte die definitive Rechnung z.B. wegen einem Anstieg der Beförderungskosten mehr als 10% über dem vertraglich festgelegten Preis liegen, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und erhalten den bereits bezahlten Betrag zurück.
5.4
Liegen besondere Umstände vor, die Segelwind.ch zu einer Absage eines definitiven Segeltörns zwingen, wird Segelwind.ch Ihnen nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm offerieren. Verzichten Sie auf die vorgeschlagene Alternative, erstattet Segelwind.ch Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik, Epidemien und Pandemien sowie Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse und zur Sicherheit der Reiseteilnehmenden auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. In diesen Fällen wird versucht, eine Ersatz-Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Eine Rückerstattung der bezahlten Beträge ist in solchen Fällen nicht möglich.
Zusatzleistungen, insbesondere Fluganreisen, werden in keinem Fall rückerstattet.
5.5
Bis zum Erhalt der Bestätigung über die Durchführung können Sie Ihre Buchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- stornieren. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.
5.6
Die Annullationsgebühren betragen
- 50% des Rechnungsbetrages bei einem Rücktritt von 59 bis 30 Tagen vor Reisebeginn
- 75% des Rechnungsbetrages bei einem Rücktritt von 29 bis 15 Tagen vor Reisebeginn
- 100% des Rechnungsbetrages bei einem Rücktritt von 14 bis 0 Tagen vor Reisebeginn
5.7
Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, werden aber in Einzelfällen getätigt.
5.8
Bei Annullationen und Umbuchungen erheben wir immer eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.
5.9
Sie haben immer die Möglichkeit, Ihre Buchung auf eine Ersatzperson zu übertragen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person.
5.10
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
5.11
Die Annullationsbedingungen für Flug-, Bahn- und Fährreisen sowie eventuelle Anschlussferien richten sich nach den jeweiligen Transportunternehmen resp. Reiseveranstaltern.
5.12
Individuelle Gruppentörns, für welche eine ganze Yacht mit Skipper gebucht wurde, können grundsätzlich nicht annulliert werden. Es wird auf jeden Fall der gesamte Rechnungsbetrag vom Vertreter der Gruppe, welcher als Vertragspartner auftritt, eingefordert.
6 Haftung
6.1
Schadenersatzansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, sowie wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns, respektive durch unseren Skipper oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
6.2
Segelwind.ch lehnt jede Haftung ab, sofern diese nicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Eine Berufsskipper-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5'000'000.- ist vorhanden. Für die gemieteten Yachten ist eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung seitens der Chartergesellschaft obligatorisch.
6.3
Schäden, die vom Törn-Teilnehmer durch Nicht-Beachten der Anweisungen des Skippers, speziell durch unsachgemässe Handhabung trotz Instruktion des Skippers, oder durch das Fehlen einer zumutbaren sachgemässen Handhabung oder mangelnder Sorgfalt verursacht wurde, können diesem angelastet werden.
Oft ist es möglich, den entstandenen Schaden bei der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers anzumelden, sofern eine solche Versicherung vorhanden ist. Der Skipper ist angehalten, Instruktionen zu geben und die sachgemässe Handhabung zu überwachen.
7 Versicherung
7.1
Eine Annullationskosten-/SOS-Schutz-Versicherung kann über Segelwind.ch abgeschlossen werden, ist jedoch im Reisepreis nicht inbegriffen. Versichert sind die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten sowie die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise infolge Krankheit, Unfall oder Tod des Teilnehmers oder einer nahestehenden Person (gemäss Vertragsbedingungen der Versicherung).
7.2
Sind Sie bereits im Besitz einer solchen Versicherung, müssen Sie dies bei der Anmeldung angeben. Sie haften in diesem Fall persönlich für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.
7.3
Klären Sie mit Ihrer privaten Versicherung und Krankenkasse allfällige Zusatzversicherungen für Unfall und Krankheit ab. Eine Reisegepäckversicherung kann ebenfalls via Segelwind.ch abgeschlossen werden.
8 Schiffsordnung
8.1
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des Törns erklären wird. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Der Skipper bemüht sich, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu vermitteln und ist Ihr Ansprechpartner für irgendwelche Probleme an Bord.
9 Programmänderungen
9.1
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungsträger und Zeiten). Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.
10 Beanstandungen
10.1
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, vom Skipper, der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Oberglatt ZH.
Segelwind.ch, Oberglatt, 01. März 2020