AGB Yachtcharter
1. Vermittlertätigkeit
1.1
Die Firma Segelwind.ch tritt als Yachtcharter-Agentur auf. Sie tätigt als Agentur Geschäfte in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Für die Kunden bedeutet dies, dass Segelwind.ch ihr direkter Ansprechpartner ist. Für Schäden, Havarien, Unfälle, Verletzungen, Uneinigkeiten oder Streitigkeiten zwischen dem Eigner und dem Charterer kann Segelwind.ch nicht haftbar gemacht werden, was aber nicht heissen will, dass unsere Kunden auf die volle Unterstützung durch Segelwind.ch verzichten müssen.
1.2
Alle von Segelwind.ch vertretenen Charterfirmen besitzen die behördlich vorgeschriebene Genehmigung für die Vercharterung von Yachten. Wir sind berechtigt, für unsere Partnerfirmen Charterverträge auszufertigen und Zahlungen in Empfang zu nehmen.
1.3
Segelwind.ch arbeitet für den Kunden und die Geschäftspartner mit der Sorgfalt eines ordentlichen kaufmännischen Unternehmens. Alle Buchungen, Bestätigungen, Vereinbarungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
2. Führerausweise und Funklizenzen
2.1
Um eine Segel- oder Motoryacht führen zu können, benötigen Sie für alle von uns angebotenen Törngebiete einen Führerschein (Hochseeausweis/B-Schein). In Griechenland wird zusätzlich vom Co-Skipper ein Führerausweis verlangt, wobei der Führerausweis für Binnenschiffe (A- und/oder D-Schein) oder ein Erfahrungsnachweis ebenfalls anerkannt wird.
2.2
Segelwind.ch verlangt in bestimmten Fällen zusätzlich den Nachweis über entsprechende Segelkenntnisse, wie den Hochseeausweis/B-Schein oder Angaben über gefahrene Seemeilen und/oder Erfahrungen bei der Führung grosser Yachten.
2.3
Für die Bedienung der Funkanlagen an Bord ist je nach Chartergebiet und Schiffsvermieter eine GMDSS-Funklizenz vorzuweisen.
Für Kroatien benötigt ein Crewmitglied pro Yacht eine Funklizenz (SRC oder LRC).
2.4
Für Flottillen besteht teilweise keine Führerscheinpflicht.
Ebenfalls sind für das Chartern eines Hausbootes je nach Region weder Schiffsführer-Ausweis noch Funklizenz nötig.
3. Charterbuchung
3.1
Ihre Yacht ist für Sie dann gebucht, wenn bei Unterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von, je nach Partner, zwischen 30-60% der Gesamtsumme bei Segelwind.ch eingegangen ist. Der Restbetrag der Gesamtsumme wird je nach Vertragspartner unterschiedlich fällig, in den meisten Fällen 6 Wochen vor Charterbeginn.
3.2
Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Irrtümer und Fehler können jedoch niemals ganz ausgeschlossen werden. Eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden.
4 Storno
4.1
Die Höhe der Stornogebühren ist unterschiedlich. Wir richten uns an die jeweiligen Charterverträge unserer Partnerfirmen. Verzichtet der Charterer auf die Charterung und tritt vor Übernahme der Yacht vom Vertrag zurück, so werden Annullierungskosten wie folgt erhoben:
- Bei einem Rücktritt mehr als 60 Tage vor Charterbeginn 50% der geleisteten Anzahlung
- 60-40 Tage vor Charterbeginn 80% des vertraglich vereinbarten Betrages
- weniger als 40 Tage vor Abreise 100% des vertraglich vereinbarten Betrages.
4.2
Allen Charterverträgen oder sonstigen Buchungen ist gemeinsam, dass mit dem Abschluss der Buchung die volle Gebühr fällig wird, gleichgültig, ob Sie die Yacht, den Flug oder sonstige Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht. Wir empfehlen Ihnen darum dringend den Abschluss einer Rücktrittsversicherung/Reiseannullierungskostenversicherung!
4.3
Sollte der Charterer aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er einen geeigneten Ersatzcharterer stellen, der den Vertrag übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, so wird sich der Vercharterer um eine anderweitige Vercharterung bemühen. Gelingt dies, so hat der Charterer Anspruch auf eine Rückzahlung von 80% des Charterpreises. Dieser berechnet sich anteilig aus dem Mietzeitraum, für den eine Ersatzvercharterung getroffen werden konnte.
4.4
Weitergehende Ansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Es wird eine Reiseannullierungskostenversicherung empfohlen.
5 Versicherung
5.1
Alle Yachten sind kaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung zwischen CHF 1'300.-- und ca. CHF 7'500.--, je nach Wert der Yacht. Die Höhe der Kaution/Selbstbeteiligung wird von der Charterfirma bestimmt und kann von Fall zu Fall abweichen. Für alle Yachten ist zudem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Beiboote, Aussenborder, Spinnaker und Windsurfbretter nicht in jedem Fall versichert sind.
5.2
Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar oder mit Kreditkarte (VISA oder Master). Auf dem Scheck muss als Ausstellungsdatum der letzte Chartertag angegeben werden. Aus dieser Kaution werden Kosten für Schäden oder Verluste abgerechnet, die durch die Kaskoversicherung nicht gedeckt und nicht durch die normale Abnutzung der Yacht entstanden sind. Bei Rückgabe der Yacht im ordnungsgemässen Zustand wird die Kaution zurückerstattet. Der Abschluss einer Kautionsversicherung ist sehr zu empfehlen.
5.3
Die Yachten werden Ihnen von den Eignerfirmen für Ihren Törn zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung Ihres Törns sind Sie alleine verantwortlich. Bei der Törnvorbereitung und Abwicklung haben Sie Revier, Wind und Wetter genauso zu berücksichtigen, wie Erfahrung und Kenntnisse der Crew.
6 Yachtübergabe
6.1
Alle unsere Partner bemühen sich, Ihnen die Yacht nicht nur pünktlich, sondern auch zügig zu übergeben. Lassen Sie sich trotzdem Zeit für die Übergabe, um mit der Yacht vertraut zu werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei ihrem Vorgänger ein Schaden eingetreten sein könnte, zu dessen Behebung mehr Zeit erforderlich ist und sich aus diesem Grunde die Übergabe, auch im Interesse Ihrer Sicherheit, verzögern kann. Die Übergabe- und Rückgabezeit fällt in die Charterdauer und verlängert diese nicht.
6.2
Sollte die Yacht am Tag der vereinbarten Übergabe nicht zur Verfügung stehen, so hat der Vercharterer die Pflicht, nach spätestens 48 Stunden eine gleichwertige Yacht ersatzweise zur Verfügung zu stellen. Der Charterer hat die Wahl, eine Charterzeit um die hierdurch entstandene Verzögerung zu verlängern (wenn der Eigner damit einverstanden ist) oder den anteiligen Betrag der Chartergebühren ersetzt zu bekommen. Sollte innerhalb von 48 Stunden ein Ersatz nicht zu beschaffen sein, muss der Mietbetrag an den Mieter zurückbezahlt werden, ohne dass dieser damit Anspruch auf Schadenersatz hätte. Die zuständige Agentur verpflichtet sich, die Interessen des Charterkunden gegenüber der Vercharterfirma unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Die Agentur kann für Schäden, welche durch die Vercharterfirma entstanden sind nicht haftbar gemacht werden.
7 Preise
7.1
Die Preise auf unserer Website bzw. auf unseren Flyern beinhalten die Steuern. Nicht in den Preisen enthalten sind örtliche Steuern und Abgaben, Hafengebühren, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Kosten für das Transitlog und den Transfer, es sei denn, dies ist bei den jeweiligen Preislisten anders vermerkt. Für die Einhaltung der Ländervorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind Sie genauso verantwortlich wie für die Beachtung der Pass-, Zoll- und Führerscheinvorschriften.
7.2
Preise in anderer ausländischer Währung als € (EURO) werden zum aktuellen Kurs umgerechnet und in CHF (Schweizer Franken) verrechnet. Dabei gilt der Devisenkurs unserer Bank zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
7.3
Unsere in- und ausländischen Partnerfirmen behalten sich vor, alle in den Preislisten genannten Preise ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung zu ändern. Ferner können sich die in den Preisen enthaltenen länderbezogenen Steuern und Abgaben ändern, was zu Preiskorrekturen führen kann. Bereits abgeschlossene Charterverträge sind davon nicht betroffen.
7.4
Alle Preisangaben, technische Hinweise und sonstige Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Irrtümer und Druckfehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Vertrauen auf Gegenseitigkeit ist die Grundlage der Yachtcharter. Wir und unsere Partner vertrauen Ihnen, indem wir Ihnen eine Yacht anvertrauen, deren Wert vielfach höher ist als der Mietpreis.
7.5
Die Benutzung der Online-Yachtsuche auf unserer Homepage ist kostenlos. Beim direkten Buchen über diese Online-Yachtsuche fallen nur die Kosten der Schiffsmiete sowie der zwingenden und freiwillig dazu gebuchten Extras an.
Unsere Beratung sowie die Yachtsuche durch uns ist eine unverbindliche Dienstleistung. Wenn daraus eine Buchung erfolgt, fallen für die Beratung und Yachtsuche keine Kosten an. Andernfalls stellen wir Ihnen für unsere Dienstleistungen CHF 150.00 in Rechnung und hoffen, Ihnen in Zukunft beim Finden und Buchen einer Charteryacht behilflich sein zu können.
8 Recht
8.1
Für Griechenland ist der griechische Einheitsmietvertrag gemäss der Regierungsvorschrift verbindlich. Die Charterverträge von Segelwind.ch entsprechen den internationalen Gepflogenheiten und tragen den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Rechnung. Der Gerichtsstand befindet sich am Firmensitz von Segelwind.ch in der Schweiz. Es gilt das Schweizerische Recht.
9 Zusätzliche Informationen
9.1
Flugarrangements:
Unsere Kunden haben die Möglichkeit auch die Reise in das Törngebiet durch unsere Agentur planen zu lassen. Wir vermitteln alle Linien- und Charterflüge, Fähren usw.
Für Unkosten, welche durch Reiseveranstalter, Fluggesellschaften usw. entstehen, kann Segelwind.ch nicht belangt werden.
Transfer:
Wir übernehmen, wo dies möglich ist, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern, auf Wunsch die Organisation des Transfers vom Flughafen zum Ausgangshafen und zurück.
Lebensmittelbeschaffung:
Um Ihnen die Urlaubsplanung zu erleichtern, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern die Beschaffung Ihrer Lebensmittel vor Ort an. Bitte fragen Sie nach den entsprechenden Proviant-Listen.
Segelwind.ch, Oberglatt, 1. Januar 2024
1.1
Die Firma Segelwind.ch tritt als Yachtcharter-Agentur auf. Sie tätigt als Agentur Geschäfte in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Für die Kunden bedeutet dies, dass Segelwind.ch ihr direkter Ansprechpartner ist. Für Schäden, Havarien, Unfälle, Verletzungen, Uneinigkeiten oder Streitigkeiten zwischen dem Eigner und dem Charterer kann Segelwind.ch nicht haftbar gemacht werden, was aber nicht heissen will, dass unsere Kunden auf die volle Unterstützung durch Segelwind.ch verzichten müssen.
1.2
Alle von Segelwind.ch vertretenen Charterfirmen besitzen die behördlich vorgeschriebene Genehmigung für die Vercharterung von Yachten. Wir sind berechtigt, für unsere Partnerfirmen Charterverträge auszufertigen und Zahlungen in Empfang zu nehmen.
1.3
Segelwind.ch arbeitet für den Kunden und die Geschäftspartner mit der Sorgfalt eines ordentlichen kaufmännischen Unternehmens. Alle Buchungen, Bestätigungen, Vereinbarungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
2. Führerausweise und Funklizenzen
2.1
Um eine Segel- oder Motoryacht führen zu können, benötigen Sie für alle von uns angebotenen Törngebiete einen Führerschein (Hochseeausweis/B-Schein). In Griechenland wird zusätzlich vom Co-Skipper ein Führerausweis verlangt, wobei der Führerausweis für Binnenschiffe (A- und/oder D-Schein) oder ein Erfahrungsnachweis ebenfalls anerkannt wird.
2.2
Segelwind.ch verlangt in bestimmten Fällen zusätzlich den Nachweis über entsprechende Segelkenntnisse, wie den Hochseeausweis/B-Schein oder Angaben über gefahrene Seemeilen und/oder Erfahrungen bei der Führung grosser Yachten.
2.3
Für die Bedienung der Funkanlagen an Bord ist je nach Chartergebiet und Schiffsvermieter eine GMDSS-Funklizenz vorzuweisen.
Für Kroatien benötigt ein Crewmitglied pro Yacht eine Funklizenz (SRC oder LRC).
2.4
Für Flottillen besteht teilweise keine Führerscheinpflicht.
Ebenfalls sind für das Chartern eines Hausbootes je nach Region weder Schiffsführer-Ausweis noch Funklizenz nötig.
3. Charterbuchung
3.1
Ihre Yacht ist für Sie dann gebucht, wenn bei Unterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von, je nach Partner, zwischen 30-60% der Gesamtsumme bei Segelwind.ch eingegangen ist. Der Restbetrag der Gesamtsumme wird je nach Vertragspartner unterschiedlich fällig, in den meisten Fällen 6 Wochen vor Charterbeginn.
3.2
Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Irrtümer und Fehler können jedoch niemals ganz ausgeschlossen werden. Eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden.
4 Storno
4.1
Die Höhe der Stornogebühren ist unterschiedlich. Wir richten uns an die jeweiligen Charterverträge unserer Partnerfirmen. Verzichtet der Charterer auf die Charterung und tritt vor Übernahme der Yacht vom Vertrag zurück, so werden Annullierungskosten wie folgt erhoben:
- Bei einem Rücktritt mehr als 60 Tage vor Charterbeginn 50% der geleisteten Anzahlung
- 60-40 Tage vor Charterbeginn 80% des vertraglich vereinbarten Betrages
- weniger als 40 Tage vor Abreise 100% des vertraglich vereinbarten Betrages.
4.2
Allen Charterverträgen oder sonstigen Buchungen ist gemeinsam, dass mit dem Abschluss der Buchung die volle Gebühr fällig wird, gleichgültig, ob Sie die Yacht, den Flug oder sonstige Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht. Wir empfehlen Ihnen darum dringend den Abschluss einer Rücktrittsversicherung/Reiseannullierungskostenversicherung!
4.3
Sollte der Charterer aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er einen geeigneten Ersatzcharterer stellen, der den Vertrag übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, so wird sich der Vercharterer um eine anderweitige Vercharterung bemühen. Gelingt dies, so hat der Charterer Anspruch auf eine Rückzahlung von 80% des Charterpreises. Dieser berechnet sich anteilig aus dem Mietzeitraum, für den eine Ersatzvercharterung getroffen werden konnte.
4.4
Weitergehende Ansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Es wird eine Reiseannullierungskostenversicherung empfohlen.
5 Versicherung
5.1
Alle Yachten sind kaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung zwischen CHF 1'300.-- und ca. CHF 7'500.--, je nach Wert der Yacht. Die Höhe der Kaution/Selbstbeteiligung wird von der Charterfirma bestimmt und kann von Fall zu Fall abweichen. Für alle Yachten ist zudem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Beiboote, Aussenborder, Spinnaker und Windsurfbretter nicht in jedem Fall versichert sind.
5.2
Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar oder mit Kreditkarte (VISA oder Master). Auf dem Scheck muss als Ausstellungsdatum der letzte Chartertag angegeben werden. Aus dieser Kaution werden Kosten für Schäden oder Verluste abgerechnet, die durch die Kaskoversicherung nicht gedeckt und nicht durch die normale Abnutzung der Yacht entstanden sind. Bei Rückgabe der Yacht im ordnungsgemässen Zustand wird die Kaution zurückerstattet. Der Abschluss einer Kautionsversicherung ist sehr zu empfehlen.
5.3
Die Yachten werden Ihnen von den Eignerfirmen für Ihren Törn zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung Ihres Törns sind Sie alleine verantwortlich. Bei der Törnvorbereitung und Abwicklung haben Sie Revier, Wind und Wetter genauso zu berücksichtigen, wie Erfahrung und Kenntnisse der Crew.
6 Yachtübergabe
6.1
Alle unsere Partner bemühen sich, Ihnen die Yacht nicht nur pünktlich, sondern auch zügig zu übergeben. Lassen Sie sich trotzdem Zeit für die Übergabe, um mit der Yacht vertraut zu werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei ihrem Vorgänger ein Schaden eingetreten sein könnte, zu dessen Behebung mehr Zeit erforderlich ist und sich aus diesem Grunde die Übergabe, auch im Interesse Ihrer Sicherheit, verzögern kann. Die Übergabe- und Rückgabezeit fällt in die Charterdauer und verlängert diese nicht.
6.2
Sollte die Yacht am Tag der vereinbarten Übergabe nicht zur Verfügung stehen, so hat der Vercharterer die Pflicht, nach spätestens 48 Stunden eine gleichwertige Yacht ersatzweise zur Verfügung zu stellen. Der Charterer hat die Wahl, eine Charterzeit um die hierdurch entstandene Verzögerung zu verlängern (wenn der Eigner damit einverstanden ist) oder den anteiligen Betrag der Chartergebühren ersetzt zu bekommen. Sollte innerhalb von 48 Stunden ein Ersatz nicht zu beschaffen sein, muss der Mietbetrag an den Mieter zurückbezahlt werden, ohne dass dieser damit Anspruch auf Schadenersatz hätte. Die zuständige Agentur verpflichtet sich, die Interessen des Charterkunden gegenüber der Vercharterfirma unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Die Agentur kann für Schäden, welche durch die Vercharterfirma entstanden sind nicht haftbar gemacht werden.
7 Preise
7.1
Die Preise auf unserer Website bzw. auf unseren Flyern beinhalten die Steuern. Nicht in den Preisen enthalten sind örtliche Steuern und Abgaben, Hafengebühren, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Kosten für das Transitlog und den Transfer, es sei denn, dies ist bei den jeweiligen Preislisten anders vermerkt. Für die Einhaltung der Ländervorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind Sie genauso verantwortlich wie für die Beachtung der Pass-, Zoll- und Führerscheinvorschriften.
7.2
Preise in anderer ausländischer Währung als € (EURO) werden zum aktuellen Kurs umgerechnet und in CHF (Schweizer Franken) verrechnet. Dabei gilt der Devisenkurs unserer Bank zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
7.3
Unsere in- und ausländischen Partnerfirmen behalten sich vor, alle in den Preislisten genannten Preise ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung zu ändern. Ferner können sich die in den Preisen enthaltenen länderbezogenen Steuern und Abgaben ändern, was zu Preiskorrekturen führen kann. Bereits abgeschlossene Charterverträge sind davon nicht betroffen.
7.4
Alle Preisangaben, technische Hinweise und sonstige Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Irrtümer und Druckfehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Vertrauen auf Gegenseitigkeit ist die Grundlage der Yachtcharter. Wir und unsere Partner vertrauen Ihnen, indem wir Ihnen eine Yacht anvertrauen, deren Wert vielfach höher ist als der Mietpreis.
7.5
Die Benutzung der Online-Yachtsuche auf unserer Homepage ist kostenlos. Beim direkten Buchen über diese Online-Yachtsuche fallen nur die Kosten der Schiffsmiete sowie der zwingenden und freiwillig dazu gebuchten Extras an.
Unsere Beratung sowie die Yachtsuche durch uns ist eine unverbindliche Dienstleistung. Wenn daraus eine Buchung erfolgt, fallen für die Beratung und Yachtsuche keine Kosten an. Andernfalls stellen wir Ihnen für unsere Dienstleistungen CHF 150.00 in Rechnung und hoffen, Ihnen in Zukunft beim Finden und Buchen einer Charteryacht behilflich sein zu können.
8 Recht
8.1
Für Griechenland ist der griechische Einheitsmietvertrag gemäss der Regierungsvorschrift verbindlich. Die Charterverträge von Segelwind.ch entsprechen den internationalen Gepflogenheiten und tragen den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Rechnung. Der Gerichtsstand befindet sich am Firmensitz von Segelwind.ch in der Schweiz. Es gilt das Schweizerische Recht.
9 Zusätzliche Informationen
9.1
Flugarrangements:
Unsere Kunden haben die Möglichkeit auch die Reise in das Törngebiet durch unsere Agentur planen zu lassen. Wir vermitteln alle Linien- und Charterflüge, Fähren usw.
Für Unkosten, welche durch Reiseveranstalter, Fluggesellschaften usw. entstehen, kann Segelwind.ch nicht belangt werden.
Transfer:
Wir übernehmen, wo dies möglich ist, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern, auf Wunsch die Organisation des Transfers vom Flughafen zum Ausgangshafen und zurück.
Lebensmittelbeschaffung:
Um Ihnen die Urlaubsplanung zu erleichtern, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern die Beschaffung Ihrer Lebensmittel vor Ort an. Bitte fragen Sie nach den entsprechenden Proviant-Listen.
Segelwind.ch, Oberglatt, 1. Januar 2024